Ordnungen der Deutschen Schule Beverly Hills

Der Mensch hat Rechte und Pflichten und muss diese kennen um sie einfordern zu können beziehungsweise sie zu erfüllen. Ordnungen geben allen Beteiligten Transparenz und somit Sicherheit im Umgang miteinander. 

Im Folgenden finden Sie unsere 

Schulordnung (--Arabic--)

Hausordnung (--Arabic--)und

Disziplinarordnung (--Arabic--).

 Diese Ordnungen sind Bestandteil unseres täglichen Zusammenlebens und somit verbindlich.

Schulordnung DSBHK

 

  1. ALLGEMEINES......................................................................................................................... 2
  2. a) Auftrag und Bildungsziel der Schule...................................................................................................................... 2
  3. b) Zweck der Schulordnung............................................................................................................................................ 2
  4. STELLUNG DES SCHÜLERS IN DER SCHULE............................................................................ 2
  5. a) Rechte des Schülers....................................................................................................................................................... 2
  6. b) Pflichten des Schülers.................................................................................................................................................. 2
  7. c) Schülermitwirkung........................................................................................................................................................ 3
  8. ELTERN UND SCHULE............................................................................................................. 3
  9. a) Rechte der Eltern............................................................................................................................................................ 3
  10. b) Pflichten der Eltern....................................................................................................................................................... 3
  11. c) Elternmitwirkung........................................................................................................................................................... 3
  12. AUFNAHME UND ABMELDUNG VON SCHÜLERN................................................................. 4
  13. a) Anmeldung........................................................................................................................................................................ 4
  14. b) Entlassung......................................................................................................................................................................... 4
  15. SCHULBESUCH........................................................................................................................ 4
  16. a) Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen.............................................................................. 4
  17. b) Schulversäumnisse........................................................................................................................................................ 4
  18. c) Beurlaubung vom Unterricht und von anderen schulischen Veranstaltungen................................... 4
  19. d) Befreiung von der Teilnahme am Religions- und Sportunterricht........................................................... 5
  20. LEISTUNGEN DES SCHÜLERS, HAUSAUFGABEN, VERSETZUNG............................................ 5
  21. a) Leistungen und Arbeitsformen................................................................................................................................ 5
  22. b) Hausaufgaben.................................................................................................................................................................. 5
  23. c) Versetzung......................................................................................................................................................................... 5
  24. STÖRUNG DER ORDNUNG DER SCHULE UND MAßNAHMEN.............................................. 6
  25. AUFSICHTSPFLICHT UND HAFTUNG DER SCHULE................................................................. 6
  26. a) Aufsichtspflicht................................................................................................................................................................ 6
  27. b) Versicherungsschutz und Haftung......................................................................................................................... 6
  28. GESUNDHEITSPFLEGE IN DER SCHULE................................................................................... 6
  29. SCHULJAHR, SCHULFAHRTEN.............................................................................................. 7
  30. a) Das Schuljahr.................................................................................................................................................................... 7
  31. b) Schulfahrten..................................................................................................................................................................... 7
  32. BESTIMMUNGEN ÜBER VOLLJÄHRIGE SCHÜLER................................................................ 7
  33. BEHANDLUNG VON EINSPRÜCHEN UND BESCHWERDEN.................................................. 7

ANLAGE 1.................................................................................................................................... 8

  1. a) Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe............................................................................................. 8
  2. b) Noten- und Punktsystem............................................................................................................................................ 8
  3. c) Mündliche Leistungsnachweise............................................................................................................................... 8
  4. d) Schriftliche Leistungsnachweise............................................................................................................................. 9
  5. e) Täuschungshandlungen während schriftlicher Leistungsnachweise..................................................... 9

ANLAGE 2.................................................................................................................................. 10

  1. a) Erzieherische Maßnahmen...................................................................................................................................... 10
  2. b) Ordnungsmaßnahmen.............................................................................................................................................. 10

 

1. ALLGEMEINES

a) Auftrag und Bildungsziel der Schule

Die Schule vermittelt dem Schüler die deutsche Sprache, deutsche Bildungsinhalte und ein wirklichkeitsgerechtes Deutschlandbild in seinen mannigfaltigen Aspekten ebenso wie die Sprache und Kultur des Sitzlandes. Sie befähigt ihn so zur Begegnung mit anderen Völkern und Kulturen und erzieht ihn zu Weltoffenheit, internationaler Verständigung und zu einer Gesinnung des Friedens. Die Schule soll dem Schüler ermöglichen, einen seinen Fähigkeiten entsprechenden Bildungsweg einzuschlagen. Sie hat deshalb die Aufgabe, ihm Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, ihn zu selbständigem Urteil zu führen und seine persönliche Entfaltung und soziale Entwicklung zu fördern. Sie soll ihn zur Selbstbestimmung in Verantwortung vor dem Mitmenschen, zur Anerkennung ethischer Normen und religiöser Werte, zu Toleranz und zur Achtung vor der Überzeugung anderer erziehen. Die Vermittlung von Lerninhalten und erzieherischen Werten entspricht dem Bildungsziel der Schule. Lernziele und Unterrichtsorganisation richten sich nach den von der Bundesrepublik Deutschland und dem Sitzland der Schule getroffenen Regelungen.

 

b) Zweck der Schulordnung

Die Schule kann ihren Auftrag nur erfüllen, wenn Schulträger, Schulleiter, Lehrer, Schüler und Erziehungsberechtigte (im folgenden Eltern genannt) vertrauensvoll zusammenwirken. Die Bestimmungen der Schulordnung sollen diesem Zusammenwirken dienen.

 

2. STELLUNG DES SCHÜLERS IN DER SCHULE

Für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule ist es wesentlich, dass der Schüler die Möglichkeit zur Mitgestaltung von Unterricht und Schulleben erhält, dass er hierzu bereit ist und daß er im Sinne des Auftrags der Schule befähigt wird, seine Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

 

a) Rechte des Schülers

Durch seine Teilnahme am Unterricht und seine Mitwirkung an der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens trägt der Schüler entsprechend seinen Fähigkeiten und seinem Alter dazu bei, das für ihn geschaffene Recht auf Bildung zu verwirklichen. Er hat insbesondere das Recht,

  • über ihn betreffende Angelegenheiten informiert zu werden,
  • über seinen Leistungsstand unterrichtet und
  • in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden,
  • bei Beeinträchtigung seiner Rechte sich zu beschweren,
  • vor Anwendung von Ordnungsmaßnahmen gehört zu werden.

 

b) Pflichten des Schülers

Das Bildungsziel zu erreichen und die schulischen Aufgaben zu erfüllen, ist nur möglich, wenn der Schüler am Unterricht und an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnimmt. Der Schüler ist verpflichtet, im Rahmen des Unterrichts und im Interesse des

Schullebens den erforderlichen Hinweisen und Anordnungen seines Schulleiters, seiner Lehrer und anderer dazu berechtigter Personen nachzukommen. Auf diese Weise trägt er dazu bei, die für die Erfüllung des Schulzieles und für das Zusammenleben in jeder Schule erforderliche Ordnung zu schaffen und aufrecht zu erhalten.

 

c) Schülermitwirkung

Mit dem Erziehungsauftrag der Schule ist die Aufgabe verbunden, den Schüler zur Mitverantwortung, besonders zur altersgemäßen Mitgestaltung des Unterrichts zu befähigen und seine Mitwirkung am Leben der Schule zu fördern.  Die Schule schafft hierfür die Voraussetzung. Sie entwickelt Formen der Schülermitwirkung für alle Altersstufen. Durch Mitarbeit in besonderen Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften können die Schüler an Tätigkeiten teilhaben, die für sie selbst und die Schule von Bedeutung sind und die über den engeren Rahmen der Schule hinauswirken (z.B. soziale Hilfstätigkeiten). Die Herausgabe einer Schülerzeitung erfolgt im Einvernehmen zwischen Schülern und Schulleitung.

 

3. ELTERN UND SCHULE

Bildung und Erziehung der Schüler ist eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule. Dazu gehört vor allem, dass Eltern und Schule in enger Verbindung zueinander stehen und sich so rechtzeitig verständigen, dass nach Möglichkeit Schwierigkeiten vermieden werden, die die schulische Entwicklung des Schülers zu beeinträchtigen drohen.

 

a) Rechte der Eltern

Die Schule berät die Eltern in fachlichen und pädagogischen Fragen. Sie gewährt Einsicht in Richtlinien und Vorschriften, richtet Sprechstunden ein und sieht Elternabende und Elternversammlungen vor.

 

b) Pflichten der Eltern

Die Eltern unterstützen die Schule bei ihrem Erziehungsauftrag. Sie arbeiten deshalb mit Lehrern und Schulleiter zusammen und unterrichten sich über das Verhalten und den Leistungsstand ihres Kindes. Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind seine Pflicht zum Besuch der Schule erfüllt, für den Unterricht zweckmäßig ausgestattet wird und Schuleigentum pfleglich behandelt. Die Eltern verpflichten sich, Schulgeld und sonstige Gebühren, die vom Schulträger festgelegt werden, pünktlich zu entrichten. Anträge auf Schulgelderlass oder- ermäßigung reichen die Eltern unter Darlegung der Verhältnisse dem Schulleiter ein; dieser legt sie dem Schulträger zur Entscheidung vor.

 

c) Elternmitwirkung

Im Fall vereinsrechtlich geregelter Trägerschaft sind die Eltern aufgerufen, dem Verein beizutreten und am Vereinsleben teilzunehmen. Sie erhalten so die Möglichkeit, an Entscheidungen des Schulträgers mitzuwirken. Das Nähere bestimmt die Satzung des Vereins. Neben der Mitarbeit im Schulverein wird den Eltern die Möglichkeit gegeben, sich an der praktischen Schularbeit in angemessener Weise zu beteiligen. Dazu dient vor allem die Einrichtung von Klassenelternbeiräten und einem Schulelternbeirat.

 

4. AUFNAHME UND ABMELDUNG VON SCHÜLERN

a) Anmeldung

Die Anmeldung der Schüler erfolgt durch die Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter. Die von der Schule geforderten Nachweise sind bei der Anmeldung vorzulegen. Über die Aufnahme und die Einordnung in eine Klassenstufe entscheidet der Schulleiter, falls eine Überprüfung notwendig ist, im Einvernehmen mit einem aus Lehrern der Schule gebildeten Ausschuss. Bei der Aufnahme von Schülern, die einen deutschen Schulabschluss anstreben, sind die Regelungen der Kultusmininsterkonferenz zu beachten. Deutsche Schüler, deren Eltern nicht im Sitzland wohnen, werden grundsätzlich nicht aufgenommen. Dies gilt auch für volljährige Schüler. Bei der Anmeldung erhalten die Eltern ein Exemplar der Schulordnung. Durch schriftliche Empfangsbestätigung erkennen sie diese Ordnung an. Verlässt ein Schüler die Schule, so bedarf es einer schriftlichen Abmeldung durch die Eltern. Der Schüler erhält ein Abgangszeugnis.

b) Entlassung

Der Schüler wird aus der Schule entlassen, wenn er das seiner schulischen Laufbahn entsprechende Ausbildungsziel erreicht hat; von den Eltern schriftlich abgemeldet wird oder

aufgrund einer Ordnungsmaßnahme vom weiteren Schulbesuch ausgeschlossen wird. Im ersten Fall erhält er ein Abschlusszeugnis, in den übrigen Fällen ein Abgangszeugnis.

 

5. SCHULBESUCH

a) Teilnahme am Unterricht und an Schulveranstaltungen

Die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht beinhaltet, dass der Schüler sich auf den Unterricht vorbereitet, in ihm mitarbeitet, die ihm gestellten Aufgaben ausführt sowie die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereithält. Die Meldung eines Schülers zur Teilnahme an einem Wahlfach oder einer Arbeitsgemeinschaft verpflichtet ihn zur regelmäßigen Teilnahme für den von der Schule festgelegten Zeitraum. Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

 

b) Schulversäumnisse

Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule unverzüglich davon in Kenntnis. Bei Rückkehr in die Schule legt der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor, aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind. In besonderen Fällen kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.

 

c) Beurlaubung vom Unterricht und von anderen schulischen Veranstaltungen

Beurlaubung für einzelne Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Fachlehrer. Bis zu einem Unterrichtstag beurlaubt der Klassenleiter bzw. der Jahrgangsstufenleiter, in allen anderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien sind nur in Ausnahmefällen aufgrund eines besonders begründeten Antrags möglich. Der Antragsteller übernimmt die Verantwortung für einen möglichen, durch die Beurlaubung bedingten Rückgang der Leistungen. In solchen Fällen kann die Schule bei entsprechenden Leistungen die Versetzungsentscheidung aussetzen. Das Nähere regelt die Versetzungsordnung. Ist ein Schüler durch unvorhergesehene Umstände an der rechtzeitigen Rückkehr aus den Ferien verhindert, so ist dies unverzüglich dem Schulleiter anzuzeigen.

 

d) Befreiung von der Teilnahme am Religions- und Sportunterricht

Sofern Religionsunterricht ordentliches Lehrfach der Schule ist, besuchen die Schüler den für ihre Konfession eingerichteten Unterricht. Eine Befreiung vom Religionsunterricht kann nur erfolgen, wenn ein schriftlicher Antrag von den Eltern, nach Eintritt der Religionsmündigkeit vom Schüler selbst gestellt wird und wenn die landesrechtlichen Bestimmungen einer solchen Befreiung nicht entgegenstehen. Die Befreiung erfolgt durch den Schulleiter. Eine längere Befreiung von der Teilnahme am Sportunterricht kann nur dann ausgesprochen werden, wenn dies durch ein vom Schularzt ausgestelltes Zeugnis für notwendig bezeichnet wird.

6. LEISTUNGEN DES SCHÜLERS, HAUSAUFGABEN, VERSETZUNG

a) Leistungen und Arbeitsformen

Der Lehrer stellt die Leistungen der Schüler in pädagogischer Verantwortung fest. Er beachtet dabei die gültigen Vorschriften und die von Fach- und Gesamtkonferenzen festgelegten Maßstäbe. Bei der Leistungsfeststellung werden möglichst viele mündliche, schriftliche und praktische Arbeitsformen zugrunde gelegt. Alle Arbeitsformen, die zur Feststellung der Leistungen herangezogen werden, müssen im Unterricht geübt worden sein. Die Schule trifft Regelungen über Leistungsnachweise und Ahndungen von Täuschungshandlungen.

 

b) Hausaufgaben

In allen Fächern liegt die Hauptarbeit im Unterricht. Hausaufgaben erwachsen organisch aus dem Unterricht, dienen der Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung. Umfang und Schwierigkeiten der Hausaufgaben sind dem Leistungsvermögen anzupassen. Hausaufgaben sind so vorzubereiten und so zu stellen, dass der Schüler sie selbständig in angemessener Zeit bewältigen kann. Um die Schüler zu fördern, ohne sie zu überfordern, stimmen sich die Lehrer einer Klasse über den Umfang der Hausaufgaben untereinander ab. Der Klassenleiter bzw. der Jahrgangsstufenleiter sorgt für die Abstimmung. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht überprüft und besprochen und Hausaufgabenhefte regelmäßig kontrolliert.

 

c) Versetzung

Die Versetzung in die nächst höhere Klassenstufe und die Erteilung von Zeugnissen werden durch die Versetzungs- und Zeugnisordnung geregelt, die von der Gesamtkonferenz verabschiedet und dem Schulträger zur Kenntnis gegeben wird. Die Ordnung wird dem Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland vorgelegt.

 

 

7. STÖRUNG DER ORDNUNG DER SCHULE UND MAßNAHMEN

Schulleben und Unterricht erfordern eine bestimmte Ordnung, die beiträgt, den Bildungsprozess zu ermöglichen. Gegenüber einem Schüler können Ordnungsmaßnahmen angewandt werden, wenn er Rechtsformen oder die für seine Schule geltenden Ordnungen schuldhaft verletzt. Ordnungsmaßnahmen sollen nur getroffen werden, wenn dies für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit oder zum Schutz von beteiligten Personen und von Sachen erforderlich ist. Es gehört zum Erziehungsauftrag des Lehrers, die Notwendigkeit und den Sinn von Regelungen einsichtig zu machen und so dazu beizutragen, dass die Schüler die Ordnung der Schule bejahen und danach handeln. Ordnungsmaßnahmen sollen mit dem pädagogischen Ziel angewandt werden, den Schüler in seiner sozialen Verantwortung zu stärken. Sie sind daher nicht losgelöst vom Erziehungsauftrag der Schule und ihrer pädagogischen Verantwortung dem einzelnen Schüler gegenüber zu treffen. Erzieherische Maßnahmen haben Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen. Ihre Anwendung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Anlass stehen. Die Gesamtkonferenz erstellt den für die Schule gültigen Katalog angemessener Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.  Kollektivmaßnahmen, körperliche Züchtigungen oder andere Maßnahmen, die die Menschenwürde verletzen, sind nicht zulässig.

8. AUFSICHTSPFLICHT UND HAFTUNG DER SCHULE

 

a) Aufsichtspflicht

Die Schule ist verpflichtet, den Schüler während des Unterrichts, der Pausen und Freistunden, während der Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen sowie während einer angemessenen Zeit vor und nach dem Unterricht zu beaufsichtigen. Die Aufsicht wird durch Lehrer oder sonstige mit der Aufsicht betraute Personen ausgeübt. An die Weisungen dieser Personen ist der Schüler gebunden.

 

b) Versicherungsschutz und Haftung

Die Schüler werden mit der Aufnahme in die Schule vom Schulträger gegen Unfälle versichert, die sie auf dem Schulweg, beim Unterricht und bei der Teilnahme an Schulveranstaltungen erleiden. Für Wertsachen, die der Schüler in die Schule mitbringt, kann keine Haftung übernommen werden.

 

9. GESUNDHEITSPFLEGE IN DER SCHULE

Die Schule trifft Maßnahmen, um die Gesundheitspflege in ihrem Bereich zu gewährleisten. Eltern und Schüler haben entsprechenden Anordnungen der Schule Folge zu leisten. Treten bei Schülern oder innerhalb deren Wohngemeinschaft ansteckende Krankheiten auf, so ist der Schulleiter unverzüglich zu informieren. Er trifft die notwendigen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Vorschriften der örtlichen Gesundheitsbehörde.

 

 

10. SCHULJAHR, SCHULFAHRTEN

a) Das Schuljahr

Ferienplan der Schule sowie die sonstigen unterrichtsfreien Tage werden jährlich vom Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger festgelegt und den Eltern rechtzeitig bekanntgegeben. Regelungen des Sitzlandes und innerdeutsche Richtlinien werden bei Festlegung des Ferienplanes in angemessener und schulbezogener Weise berücksichtigt.

b) Schulfahrten

Die Schule trifft eine Regelung über Schulausflüge und Schulfahrten, die vom Schulleiter genehmigt und als Schulveranstaltung erklärt werden. Für deren Durchführung sind die Verantwortung und die Aufsicht im Vorfeld zu regeln.

 

11. BESTIMMUNGEN ÜBER VOLLJÄHRIGE SCHÜLER

Für volljährige Schüler kann die Schule im Rahmen ihrer Schulordnung besondere Regelungen treffen, insbesondere wenn die Bestimmungen des Sitzlandes dies vorsehen.

Die Schule kann davon ausgehen, dass die Eltern auch für volljährige Schüler zu handeln berechtigt sind, es sei denn, dass der volljährige Schüler ausdrücklich widerspricht. In diesem Fall wird die von den Eltern angenommene Schulordnung erneut von dem volljährig gewordenen Schüler durch eigene Unterschrift anerkannt.

 

12. BEHANDLUNG VON EINSPRÜCHEN UND BESCHWERDEN

Entscheidungen der zuständigen Konferenzen in Versetzungsfällen und bei Ordnungsmaßnahmen sind grundsätzlich interne Angelegenheiten der Schule. Einsprüche und Beschwerden behandelt die Schule in eigener Zuständigkeit. Der Schulträger legt das Verfahren fest, nach welchem die Entscheidung des Schulleiters oder der Konferenzen aufgrund eines Ersuchens der Eltern überprüft wird. Da es sich bei den hier in Betracht stehenden Fragen vor allem um pädagogische Angelegenheiten handelt, wird die Entscheidung über die Beschwerde in der Regel vom Schulleiter und von der zuständigen Konferenz getroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE 1

LEISTUNGSBEURTEILUNG, LEISTUNGSNACHWEISE, TÄUSCHUNGSHANDLUNG

 

a) Leistungsbeurteilung als pädagogische Aufgabe

Die Schule leitet den Schüler dazu an, mit Anforderungen des Lehrplanes, mit Feststellungen und Beurteilung seiner Leistung vertraut zu werden und deren Notwendigkeit einzusehen.

Leistungen werden in erster Linie am Grad des Erreichens einer Lernanforderung gemessen. Zusätzlich fließen vor allem in der Sekundarstufe 1 das Verhältnis zur Lerngruppe, in der die Leistung erbracht wird, der individuelle Lernfortschritt des Schülers und seine Leistungsbereitschaft in die Beurteilung ein. Leistungsbeurteilung hilft dem Schüler, seinen Leistungsstand zu erkennen und zu anderen Leistungen in Vergleich zu setzen. Sie ermöglicht dem Lehrer, den Erfolg seines Unterrichts zu überprüfen und bei dessen Weiterplanung zu berücksichtigen.

 

b) Noten- und Punktsystem

Soweit die Schule nicht an Vorschriften des Sitzlandes gebunden ist, werden die Schülerleistungen nach dem sechsstufigen Notensystem mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend, mangelhaft oder ungenügend bewertet; den Noten werden folgende Definitionen zugrunde gelegt:

 

  • 1: eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht

 

  • 2: eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht eine Leistung,

 

  • 3: die im allgemeinen den Anforderungen entspricht

 

  • 4: eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht

 

  • 5: eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können

 

  • 6: eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind, so dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten

 

Der Begriff "Anforderungen" in den Definitionen bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse und auf die Art der Darstellung.

 

c) Mündliche Leistungsnachweise

Bei der Erarbeitung des Unterrichtsstoffes und der Sicherung der Unterrichtsergebnisse haben alle mündlichen Arbeitsformen neben den schriftlichen ihr eigenes Gewicht. Mündliche Leistungsnachweise sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Näheres wird von der Gesamtkonferenz festgelegt.

 

d) Schriftliche Leistungsnachweise

Schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeiten oder Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen, schriftliche Ausarbeitungen) sind entsprechend dem Fortgang des Lernprozesses gleichmäßig auf das Schuljahr zu verteilen. Sie entsprechen den Anforderungen des Lehrplans, erwachsen aus dem Unterricht und enthalten keine künstliche Häufung von Schwierigkeiten.

 

Die Gesamtkonferenz legt die Zahl der in den einzelnen Fächern im Laufe des Schuljahres zu schreibenden Klassenarbeiten unter Berücksichtigung des Lehrplanes und der Zahl der Unterrichtsstunden des betreffenden Faches fest. Die Zahl der Klassenarbeiten ist den Schülern zu Beginn des Schuljahres bekanntzugeben. In der Vorplanung werden die Termine zwischen allen Fachlehrern abgestimmt. Klassen- oder Kursarbeiten werden in der Regel angekündigt. Hat mehr als ein Drittel der Schüler kein ausreichendes Ergebnis erzielt, so entscheidet der Schulleiter nach Beratungen mit dem Fachlehrer, ob die Klassenarbeit gewertet oder für ungültig erklärt wird.

 

Stufenbezogene Hinweise

In der Unter- und Mittelstufe kann der Lehrer die nachträgliche Anfertigung einer versäumten schriftlichen Arbeit oder die Wiederholung einer schriftlichen Arbeit verlangen, wenn anderenfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Wenn ein Schüler der Oberstufe eine schriftliche Arbeit ohne stichhaltige Begründung versäumt, wird dieser Teil bei der Leistungsfeststellung mit ungenügend bewertet. Bei Abwesenheit aus Gründen, die der Schüler nicht zu vertreten hat, soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die schriftliche Arbeit nachzuholen. Bei Krankheitsfällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

 

e) Täuschungshandlungen während schriftlicher Leistungsnachweise

Wenn ein Schüler täuscht, zu täuschen versucht oder bei einer Täuschung hilft, entscheidet der aufsichtsführende Lehrer bzw. Fachlehrer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über die zu treffende Maßnahme. Aus Gründen der Vergleichbarkeit erarbeitet die Gesamtkonferenz pädagogische Grundsätze und Regelungen, die bei Täuschungen und Täuschungsversuchen angewendet werden.

Hierfür kommen in Betracht:

  • Ermahnung und Androhung einer der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen;
  • Beendigung der schriftlichen Arbeit ohne Bewertung, wobei zugleich dem Schüler Gelegenheit gegeben werden kann, die Arbeit mit veränderter Themen- und Aufgabenstellung aus der gleichen Unterrichtseinheit zu wiederholen;
  • Beendigung der schriftlichen Arbeit und anteilige Bewertung des bearbeiteten Teils, auf den sich die Täuschungshandlung nicht bezieht;
  • Beendigung der schriftlichen Arbeit und Erteilung der Note"ungenügend".
  • Verweigert der Schüler die Anfertigung einer Wiederholungsarbeit oder begeht er dabei eine Täuschungshandlung, so erhält er die Note "ungenügend".

 

 

 

 

ANLAGE 2

MÖGLICHE ERZIEHUNGS- UND ORDNUNGSMAßNAHMEN

 

a) Erzieherische Maßnahmen

  1. mündlicher Tadel
  2. ausführliches Gespräch mit dem Schüler bzw. seinen Eltern
  3. Beauftragung mit Sonderaufgaben, die geeignet sind, dem Schüler sein

Fehlverhalten einsichtig zu machen.

 

b) Ordnungsmaßnahmen

  1. Eintragung ins Merkbuch oder Klassenbuch
  2. schriftlicher Verweis
  3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht oder anderen schulischen

Veranstaltungen

  1. befristeter Ausschluss vom Schulbesuch, wobei die Gesamtkonferenz

die Höchstdauer festlegt (Empfehlung: max. 12 Schultage)

  1. Ausschluss von einzelnen schulischen Veranstaltungen
  2. Androhung der Entlassung aus der Schule
  3. Entlassung aus der Schule.

 

  • Vor der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen ist dem Schüler - bei den Maßnahmen nach Nr. 4 bis 7 auch einem Lehrer seiner Wahl und den Eltern - Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
  • Die Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen Nr. 1 und 2 trifft der einzelne Lehrer,
  • 3 bis 5 die Klassenkonferenz bzw. die Jahrgangsstufenkonferenz,
  • 6 und 7 die Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger.

 

Alle Maßnahmen, mit Ausnahme von 1 und 2, sind aktenkundig zu machen und den

Eltern mitzuteilen. Tadel und Verweis können mit Auflagen verbunden sein.

 

 

 

 

لائحة المدرسة مدارس بفرل ه لٌز المدرسة الألمان ةٌ - -
1. بنود عامة 2
a ( الرسالة و الأهداؾ التربو ةٌ للمدرسة 2
b ( الؽرض من لائحة المدرسة 2
2. مكانة الطالب في المدرسة 2
(a حقوق الطالب 2
(b مسئول اٌت الطالب 2
(c مشاركة الطالب 3
3. الآباء و المدرسة 3
a ( حقوق الآباء 3
b ( مسئول اٌت الآباء 3
c ( مشاركة الآباء 3
4. تسجيل و إقالة الطلاب 4
a ( التسج لٌ 4
b ( الإقاالة 4
5. الحضور 4
a ( حضور الدرس و الأنشطة المدرس ةٌ 4
b ( الؽ اٌب 4
c ( الإجازة من الدراسة و النشاطات المدرس ةٌ الآخرى 4
d ( الإعفاء من الترب ةٌ الد نٌ ةٌ و الترب ةٌ البدن ةٌ 5
6. آداء الطالب، الواجبات المنزلية والنجاح و الرسوب 5
a ( آداء الطالب و أسال بٌ التعل مٌ 5
b ( الواجبات المنزل ةٌ 5
(c النجاح و الرسوب 5
7. إزعاج نظام المدرسة و التوابع 6
8 . مسئولية الإشراف و التأمين 6
(a مسئول ةٌ الإشراؾ 6
b ( التأم نٌ 6
9. الرعاية الصحية في المدرسة 6
11 . العام الدراسي، الرحلات المدرسية 7
a ( العام الدراس 7ً
b ( الرحلبت المدرس ةٌ 7
11 . سن الرشد 7
12 . الإعتراضات و الشكاوى 7
ملحق 8 1
a ( تق مٌٌ الآداء كمهمة تربو ةٌ 8
b ( نظام الدرجات و النقاط 8
c ( التق مٌٌ الشفه 8ً
d ( التق مٌٌ النظري 9
e ( الؽش ف النظري 9
ملحق 11 2
a ( الأسال بٌ التربو ةٌ 01
b ( الأسال بٌ التأد بٌ ةٌ 01
1. بنود عامة
a ( الرسالة و الأهداف التربوية للمدرسة
تقدم المدرسة للطالب اللؽة الألمان ةٌ، المحتوى التعل مٌ الألمان و صورة للواقاع الألمان الصالح من جوانبه المختلفة وكذلك
لؽة و ثقافة البلد المض ؾٌ. المدرسة تت حٌ له التفاعل بالجنس اٌت و الثقافات المختلفة و تعلمه التفاهم و السلبم. المدرسة تمهد
طر قٌ الطالب إلى التعل مٌ الذى نٌاسب قادراته. ولذلك تكون دورها ف إهداءه العلم و الإمكان اٌت و الإعتماد على النفس ف تكو نٌ آراءه و تنم ةٌ شخص تٌه الإجتماع ةٌ. تقوم بحثه بالإحساس بالمسئول ةٌ أمام الآخر نٌ و الإعتراؾ بالق مٌ الأخلبقا ةٌ و
المعا رٌٌ و التسامح وإحترام معتقدات الآخر نٌ. توص لٌ المواد التعل مٌ ةٌ و الق مٌ التربو ةٌ ه الأهداؾ التربو ةٌ للمدرسة.
أهداؾ التعل مٌ ونظام التدر سٌ تعتمد على أساس قاواعد جمهور ةٌ ألمان اٌ الإتحاد ةٌ و البلد المض ؾٌ.
b ( الغرض من لائحة المدرسة
ف إمكان ةٌ المدرسة تحق قٌ مهمتها فقط ف حالة تفاعل مجلس المدرسة، مد رٌ المدرسة، المدرس نٌ، الطلبب وأول اٌء الأمور
بثقة متبادلة. لائحة المدرسة تجب أن تخدم هذا التفاعل.
2. مكانة الطالب في المدرسة
لتحق قٌ الرسالة التربو ةٌ للمدرسة، من الضروري أن تٌلقى الطالب الفرصة للمشاركة ف تشك لٌ ال وٌم الدراس و الح اٌة
المدرس ةٌ و جٌب أن كٌون مستعد للق اٌم بذلك، وأن كٌون قاادرا على ممارسة حقوقاه والتزاماته من خلبلها.
(a حقوق الطالب
من خلبل مشاركته ف الفصل، و دوره ف تشك لٌ الحصة و الح اٌة المدرس ةٌ، قٌوم الطالب بما نٌاسب قادراته و سنه بممارسة
حقه ف التعل مٌ. له بالأخص الحق ف :ً
• أن بٌلػ بالمسائل الت تخصه،
• أن بٌلػ بمستوائه العلم ،ً
• أن تٌلقى إجابة على أسئلته بخصوص مس رٌه الدراس ،ً
• الشكوى ف حالة التعدي على حقوقاه،
• أن سٌتمع إل هٌ قابل تطب قٌ الإجراءات التربو ةٌ.
(b مسئوليات الطالب
الأهداؾ التعل مٌ ةٌ و الواجبات المدرس ةٌ تحقق فقط ف حالة حضور الطالب للحصص و الفاعل اٌت المدرس ةٌ الملزمة
بإستمرار. الطالب ملزم، ف إطار الحصة و ف صالح الح اٌة المدرس ةٌ، أن تٌجاوب مع طلببات و أوامر مد رٌ مدرسته،
المدرس نٌ، و الأشخاص الآخرى المصرح نٌ.
بذلك سٌاعد ف تكو نٌ و الحفاظ على النظام المطلوب لتحق قٌ هدؾ المدرسة و الح اٌة المشتركة ف المدرسة.
(c مشاركة الطالب
الدور التربوي للمدرسة متعلق بمسئول ةٌ حث الطالب على المسئول ةٌ المشتركة و بالأخص للمشاركة ف تشك لٌ الحصة على
حسب سنه و مساندته ف المشاركة بدور ف الح اٌة المدرس ةٌ. المدرسة تقدم الأساس لذلك. المدرسة تخلق فرص لمشاركة
الطلبب من كل الأعمار. من خلبل العمل ف إتحادات و جماعات للعمل تٌمكن للطلبب المشاركة ف أعمال ذات أهم ةٌ لهم و
للمدرسة و الت تتعدى إطار المدرسة )مثل الخدمات الإجتماع ةٌ(. المجلة المدرس ةٌ تصدر بالإتفاق ب نٌ الطلبب و إدارة
المدرسة.
3. الآباء و المدرسة
تعل مٌ وترب ةٌ الطلبب مسئول ةٌ مشتركة ما ب نٌ الآباء و المدرسة. و شٌمل ذلك بالأخص أن قٌؾ الآباء و المدرسة جنبا إلى
جنب للتواصل مبكرا لتفادي مشاكل مٌكن تجنبها مٌكن أن كٌون لها تاث رٌا سلب اٌ على تطور الطالب.
a ( حقوق الآباء
تنصح المدرسة أول اٌء الأمور ف المسائل التقن ةٌ و التعل مٌ ةٌ. و تعط هٌم فرصة النظر ف الس اٌسات واللوائح، و تحدد مواع دٌ
لمقابلة المدرس نٌ و تنظم إجتماعات للآباء.
b ( مسئوليات الآباء
الآباء سٌاعدون المدرسة ف مسئول تٌها التعل مٌ ةٌ. وبالتال قٌوموا بالتعاون مع المدرس نٌ و المد رٌ و سٌتفسرون عن سلوك و
المستوى العلم لطفلهم. مسئول ةٌ الآباء أن طفلهم حٌضر إلى المدرسة بإنتظام و أن كٌون مجهز بالمستلزمات المدرس ةٌ و أن
حٌرص على ممتلكات المدرسة. الآباء ملزم نٌ بدفع رسوم الدراسة و المصار ؾٌ الأخرى المحددة من قابل مجلس المدرسة
ف معادها. طلبات الإعفاء من الرسوم الدراس ةٌ أو الخصم قٌدمها الآباء شامل تفاص لٌ الظروؾ لمد رٌ المدرسة حتى قٌدمها
لمجلس إدارة المدرسة لإتخاذ القرار.
c ( مشاركة الآباء
ف حالة وجود إتحاد لمشاركة الآباء ذو لوائح محددة كٌون الآباء مدعو نٌ للئنضمام إل هٌ والمشاركة به. بذلك مٌكنهم
الحصول على فرصة المشاركة ف إتخاذ القرارات مع مجلس إدارة المدرسة. التفاص لٌ متواجدة ف لائحة تكو نٌ الإتحاد.
وبالإضافة إلى العمل ف إتحاد المدرسة توجد الفرصة للمشاركة ف أعمال المدرسة. و تٌم ذلك خصوصا من خلبل مجلس
أول اٌء أمور الفصول و مجلس أول اٌء أمور المدرسة.
4. تسجيل و إقالة الطلاب
a ( التسجيل
تسج لٌ الطلبب تٌم من خلبل الآباء أو من خلبل وص قاانون .ً جٌب تسل مٌ الأوراق المطلوبة عند التسج لٌ. التسج لٌ و
إخت اٌر الصؾ الدراسى رٌجع إلى مد رٌ المدرسة،و ف حالة الإختبار كٌون الإخت اٌر بالإتفاق مع لجنة مكونة من مدرس المدرسة. عند تسج لٌ طلبب رٌ دٌون الحصول على شهادة تخرج ألمان ةٌ، جٌب مراعاة لوائح إجتماع وزارة الثقافة. لن تٌم
تسج لٌ طلبب ألمان، آباءهم ل سٌ مق مٌ نٌ ف البلد المض ؾٌ. وأ ضٌا الطلبب الذ نٌ وصلوا لسن الرشد. عند التسج لٌ حٌصل
الآباء على نسخة من لائحة المدرسة. الآباء قٌومون بإقارار الإستلبم و بذلك الموافقة. ف حالة إقاالة الطالب من المدرسة،
جٌب على الآباء تقد مٌ طلب الإقاالة. الطالب حٌصل عل شهادة للئقاالة.
b ( الإقالة
قٌال الطالب من المدرسة عندما حٌقق هدفه التعل مٌ ،ً لو طلب الآباء الإقاالة أو لو فصل من المدرسة كعقاب تربوي. ف الحالة الأولى حٌصل الطالب على شهادة تخرج، ف الحالات الآخرى حٌصل على شهادة إقاالة.
5. الحضور
a ( حضور الدرس و الأنشطة المدرسية
واجب حضور الدرس شٌمل تجه زٌ الطالب نفسه للدرس، أن شٌارك ف الدرس، أن قٌوم بحل مسائله و إحضاره و تجه زٌه
للؤدوات التعل مٌة المطلوبة. إخت اٌر الطالب للئشتراك ف درس إخت اٌري أو شؽل جماع لٌزمه بالإشتراك المنتظم للمدة
الزمن ةٌ المقررة من المدرسة. مد رٌ المدرسة حٌدد الإستثناءات.
b ( الغياب
ف حالة ؼ اٌب الطالب من المدرسة بسبب مرض أو لأسباب أخرى جٌب على أول اٌء الأمور إبلبغ المدرسة. ف أول وٌم
رجوع إلى المدرسة جٌب إحضار رسالة من ول الأمر وٌضح سبب و فترة الؽ اٌب. ف حالات خاصة تطلب شهادة مرض ةٌ.
c ( الإجازة من الدراسة و النشاطات المدرسية الآخرى
مدرس المادة وٌافق على الإجازة من درس. مدرس الفصل وٌافق على إجازة وٌم واحد. الحالات الأخرى تحتاج إلى موافقة
مد رٌ المدرسة. طلب إجازات طو لٌة المدة و إمتدادا للئجازة حٌصل على الموافقة فقط ف الظروؾ الخاصة. صاحب الطلب
مسئول عن أي إنحدار ف المستوى الدراس بسبب الإجازة. ف هذه الحالات تكون من إمكان ةٌ المدرسة إعادة الطالب للسنة
الدراس ةٌ. لائحة النجاح تنص على التفاص لٌ. إذ لم رٌجع الطالب من الإجازة لأمور قاهر ةٌ، جٌب إبلبغ مد رٌ المدرسة.
d ( الإعفاء من التربية الدينية و التربية البدنية
إذا كانت الترب ةٌ الد نٌ ةٌ حصة إلزام ةٌ، جٌب على الطالب حضور الحصة الد نٌ ةٌ لد نٌه. للئعفاء جٌب على ول الأمر إرسال
طلب كتاب أو طلب كتاب من الطالب ف حالة وصوله سن الرشد، الموافقة ترجع إلى قاوان نٌ البلد المض فٌة. الإعفاء رٌجع
لموافقة مد رٌ المدرسة. الإعفاء من الترب ةٌ البدن ةٌ لفترة ممتدة حٌتاج إلى شهادة مرض ةٌ من طب بٌ المدرسة.
6. آداء الطالب، الواجبات المنزلية والنجاح و الرسوب
a ( آداء الطالب و أساليب التعليم
المدرس مسئول عن تحد دٌ مستوى الطالب. رٌاع المدرس ف قا اٌس المستوى اللوائح وقارارات مجالس المدرس نٌ و مجالس
مدرس المادة. المستوى حٌدد من خلبل إختبارات شفه ةٌ، نظر ةٌ و عمل ةٌ متعددة. جم عٌ طرق الإختبار جٌب التدر بٌ عل هٌا.
المدرسة تحدد لوائح لتحد دٌ المستوى و لعمل ةٌ الؽش.
b ( الواجبات المنزلية
ف جم عٌ المواد كٌون العمل الأساس ف الدرس. هدؾ الواجبات المنزل ةٌ الت تصدر من الدرس، التكرار، التعم قٌ و
التحض رٌ. جٌب تحد دٌ طول و صعوبة الواجبات المنزل ةٌ، على حسب مستوى الطلبب. جٌب أن أٌخذ تحض رٌ و حل
الواجبات المنزل ةٌ وقات مناسب. لتقو ةٌ الطلبب دون إرهاقاهم تٌعاون مدرسوا المواد المختلفة للفصل الواحد ف تحد دٌ حجم
الواجبهت المنزل ةٌ. مدرس الفصل قٌوم بالتحد دٌ. عادتا تصحح الواجبات المنزل ةٌ ف الحصة و تصلح كراسات الواجبات.
(c النجاح و الرسوب
النجاح و الشهادات تحدد من خلبل اللبئحة المقررة من المجلس العموم بعلم مد رٌ المدرسة. اللبئحة تعرض على الجهة
الألمان ةٌ المختصة.
7. إزعاج نظام المدرسة و التوابع
الح اٌة المدرس ةٌ تحتاج إلى النظام. إزعاج النظام له عواقابه التربو ةٌ و ذلك فقط لحما ةٌ الأطراؾ المشاركة و الحفاظ على
الأش اٌء و عمل ةٌ التدر سٌ. من مسئول ةٌ المدرس شرح الطلبب أهم ةٌ اللوائح و العمل بها. العواقاب هدفها التربوي أن فٌهم
الطالب مسئول تٌه ف المجتمع. و ه جزء من هدؾ المدرسة التربوي و مسئول تٌها تجاه الطلبب. العواقاب التربو ةٌ لها
الأولو ةٌ دون العواقاب الأخرى. و تجب أن تكون مناسبة. المجلس العموم حٌدد كت بٌ العواقاب السار ةٌ. عواقاب جماع ةٌ،
الضرب أو أسال بٌ أخرى تتعدى كرامة الإنسان ممنوعة.
8 . مسئولية الإشراف و التأمين
(a مسئولية الإشراف
المدرسة لها مسئول ةٌ إشراؾ الطالب خلبل الدرس، الفسح، الحصص الخال ةٌ من الدرس، خلبل الأنشطة المدرس ةٌ، و خلبل
الوقات المناسب قابل و بعد الدرس. الإشراؾ كٌون من خلبل المدرس نٌ أو من الشخص المسئول عن الإشراؾ. جٌب على
الطلبب طاعة هذه الأشخاص.
b ( التأمين
الطلبب ؤٌمن عل هٌم من قابل المدرسة ضد الحوادث ف الطر قٌ من و إلى المدرسة، ف الدرس، و عند الإشتراك ف الأنشطة المدرس ةٌ، عند التسج لٌ ف المدرسة. المدرسة ؼ رٌ مسئولة عن الأش اٌء الثم نٌة الت صٌطحبها الطالب إلى المدرسة.
9. الرعاية الصحية في المدرسة
المدرسة تقدم الرعا ةٌ الصح ةٌ ف مٌا خٌصها. أول اٌء الأمور و الطلبب عل هٌم إتباع تعل مٌات المدرسة. إذا ظهرت أمراض
معد ةٌ عند الطلبب أو ف تجمعهم السكن ،ً جٌب إبلبغ مد رٌ المدرسة. هو تٌبع الأسال بٌ اللبزمة، مع مراعاة مكتب الصحة
المختص.
11 . العام الدراسي، الرحلات المدرسية
a ( العام الدراسي
جدول الإجازة المدرس ةٌ و الأ اٌم الخال ةٌ من الدراسة الأخرى تحدد سنو اٌ من قابل مد رٌ المدرسة بموافقة مجلس الإدارة و
عٌلن بها أول اٌء الأمور. حٌدد جدول الإجازة بما نٌاسب من لائحة الإجازة الألمان ةٌ و البلد المض ؾٌ.
b ( الرحلات المدرسية
المدرسة تحدد لائحة للرحلبت المدرس ةٌ بموافقة مد رٌ المدرسة على الأنشطة المدرس ةٌ. تحدد المسئول اٌت و الإشراؾ مسبقا.
11 . سن الرشد
ف إمكان ةٌ المدرسة أن تحدد لوائح خاصة للطلبب الذ نٌ وصلوا سن الرشد خاصة لو قاوان نٌ البلد المض ؾٌ تنص على ذلك.
تفترض المدرسة أن أول اٌء الأمر مسئول نٌ عن الطلبب ف سن الرشد، إلا إذا رفض الطالب ذلك. ف هذه الحالة جٌب على
الطالب ف سن الرشد الإمضاء على لائحة المدرسة.
12 . الإعتراضات و الشكاوى
قارار المجالس ف أمور النجاح أو الرسوب أو الأسال بٌ التربو ةٌ من إختصاصات المدرسة. تعالج المدرسة الإعتراضات و
الشكاوي. مجلس إدارة المدرسة تحدد طر قٌة للتحق قٌ ف حالة الإعتراضات و الشكاوي على قارارات مد رٌ المدرسة أو
المجالس بطلب من أول اٌء الأمور. لأن معظم الشكاوي تكون تربو ةٌ، أٌخذ مد رٌ المدرسة و المجلس الختص القرار ف الشكاوي.
ملحق 1
تقييم الآداء، التقييم، الغش
a ( تقييم الآداء كمهمة تربوية
المدرسة تعرؾ الطالب متطلبات المنهج و أهم ةٌ تق مٌٌ آداءه. الآداء قٌ مٌٌ على أساس مدى حصول الطالب على مقدرة علم ةٌ
مع نٌة. بدا ةٌ من الثانوي زٌ دٌ العمل الجماع ،ً تقد مٌه الفردي و إستعداده العلم على التق مٌٌ. تقق مٌٌ المستوى سٌاعد الطالب
ف معرفة مستواه و مقارنته. و سٌاعد المدرس ف تق مٌٌ نجاح درسه و مراعاته ف التخط طٌ للدروس المستقبل ةٌ.
b ( نظام الدرجات و النقاط
مستوى الطالب حٌدد من خلبل الدرجات السادسة التال ةٌ ممتاز، ج دٌ جدا، ج دٌ، مقبول، ضع ؾٌ، ضع ؾٌ جدا و تعر فٌهم ما
لٌ :ً
0: الآداء زٌ دٌ عن المتطلبات •
2: الآداء تٌوافق كاملب مع المتطلبات •
3: الآداء تٌوافق عامة مع المتطلبات •
4: الآداء ظٌهر نقص ولكن عامة تٌوافق مع المتطلبات •
5: الآداء لا تٌوافق مع المتطلبات و لكن المعلومات العامة متواجدة و النقص مٌكن تعو ضٌه ف مدة زمن ةٌ •
قار بٌة.
6: الآداء لا تٌوافق مع المتطلبات و المعلومات العامة ؼ رٌ كاملة و النقص لا مٌكن تعو ضٌه ف مدة زمن ةٌ •
قار بٌة.
كلمة "المتطلبات" تشمل كم المعلومات و إستخدامها السل مٌ بمفرده و طر قٌة العرض.
c ( التقييم الشفهي
العمل الشفه له نسبة محددة بجانب العمل النظري. جٌب مراعاة الدرجات الشفه ةٌ إلى جانب الدرجات النظر ةٌ ف التق مٌٌ.
التفاص لٌ تحدد ف مجلس المدرس نٌ.
التقييم النظري )d
التق مٌٌ النظري )الإمتحانات أو الأعمال الدور ةٌ، الإختبار النظري و الأعمال النظر ةٌ الأخرى( كٌون توز عٌه منتظم على
العام الدراس .ً متطلبات التق مٌٌ النظري من المنهج.
المجلس العام حٌدد عدد الإمتحانات النظر ةٌ على أساس المنهج و عدد الحصص المحددة للمادة. بٌلػ الطلبب بعدد الإمتحانات
ف بدا ةٌ العام الدراس .ً مدرس المواد حٌددوا توار خٌ الإمتحانات خلبل التخط طٌ السنوي. بٌلػ الطلبب بالإمتحانات و
الأعمال الدور ةٌ. ف حالة حصول أكثر من ثلث الفصل عل درجات أقال من مقبول قٌرر مد رٌ المدرسة بعد إستشارة مع
مدرس المادة إذا قٌوم أو لن قٌوم بحسبها.
ملبحظات خاصة بالمراحل التعل مٌ ةٌ
ف المرحلة الإبتدائ ةٌ و الإعداد ةٌ مٌكن إعادة أو صنع إمتحان جد دٌ ف حالة الؽ اٌب و ف حالة عدم إمكان ةٌ تحد دٌ المستوى
بؽ رٌ ذلك. ف حالة ؼ اٌب طالب المرحلة الثانو ةٌ ف إمتحان بدون عذر مقنع حٌدد تقد رٌه ف هذا الإمتحان بضع ؾٌ جدا. ف حالة ؼ اٌب الطالب بسبب عذر خارج عن إرادته له فرصة إعادة الإمتحان. ف حالة المرض مٌكن طلب إحضار شهادة
مرض ةٌ.
e ( الغش في النظري
إذا ؼش الطالب أو حاول أن ؽٌش أو قاام بالمساعدة ف عمل ةٌ الؽش قٌرر المدرس المراقاب أو مدرس المادة العقاب المناسب.
المجلس العموم قارر اللوائح الآت ةٌ الت تستعمل ف محاولات الؽش أو الؽش:
• الإنذار بما لٌ ،ً
• سحب ورقاة الإمتحان بدون تقد رٌ و مٌكن تقد مٌ الفرصة للطالب ف إمتحان مختلؾ لنفس الجزء من المنهج،
• سحب ورقاة الإمتحان من الطالب و إصلبح الجزء الخال من عمل ةٌ الؽش و حسب درجة نسب ةٌ،
• سحب ورقاة الإمتحان و تقد رٌ الإمتحان بدرجة ضع ؾٌ جدا.
• إذا رفض الطالب إعادة الإمتحان أو قاام بالؽش به بحصل على تقد رٌ ضع ؾٌ جدا.
ملحق 2
أساليب تربوية و تأديبية
a ( الأساليب التربوية
0. إنذار شفه .ً
2. حد ثٌ مفصل مع الطالب أو ول الأمر.
3. تكل ؾٌ الطالب بمهام خاصة ، تجعل الطالب حٌس بسوء سلوكه.
b ( الأساليب التأديبية
0. التسج لٌ ف كتاب الملبحظات أو كتاب الفصل
2. إنذار كتاب 3. التحذ رٌ بالإستبعاد من الدرس أو النشاطات المدرس ةٌ الأخرى
4. الفصل المؤقات من المدرسة، حٌدد المجلس العام المدة ) وٌصى بحد أقاصى 02 وٌم دراس (ً
5. الإستبعاد من نشاطات مدرس ةٌ فرد ةٌ
6. التهد دٌ بالفصل من المدرسة
7. الفصل من المدرسة
• قابل إتخاذ قارار الأسلوب التربوي عٌطى للطالب عند الأسال بٌ التربو ةٌ رقام 4 الى 7 و أ ضٌا مدرس من -
إخت اٌره و الآباء فرصة الكلبم. -
، • أٌخذ المدرس القرار بشأن الأسلوب التربوي رقام 0 و 2
• رقام 3 إلى 5 مجلس الفصل أو مجلس الصؾ الدراس ،ً
• رقام 6 و 7 المجلس الكل بالإتفاق مع إدارة المدرسة.
كل الأسال بٌ ما عدا 0 و 2 تحفظ ف الملفات و بٌلػ بها أول اٌء الأمور. و مٌكن أن رٌافق الإنذارات الكتاب ةٌ عواقاب.

Hausordnung DSBHK
In unserer Schule leben und arbeiten jeden Tag Hunderte von Menschen. Damit wir erfolgreich miteinander arbeiten können, sind gegenseitige Achtung, Rücksichtnahme, Vertrauen und die Beachtung der Schul- und Hausordnung unabdingbar. Daraus ergeben sich für uns alle auch Verpflichtungen, die wir unseren Aufgaben entsprechend erfüllen müssen. In unserer Hausordnung sind die wichtigsten Regeln des schulischen Zusammenlebens festgehalten.
Alle Schüler haben die Pflicht, diese Hausordnung zu befolgen. Daraus ergibt sich für die Lehrer die Pflicht, die Einhaltung dieser Regeln einzufordern.
1. Grundsätzliches ............................................................................................................. 2
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme ............................................................................................................................ 2
1.2 Gefährdung .................................................................................................................................................................... 2
1.3 Sachbeschädigung ....................................................................................................................................................... 2
1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit ................................................................................................................................ 2
1.5 Wertgegenstände ........................................................................................................................................................ 2
2. Unterrichtsbetrieb ........................................................................................................ 2
2.1 Anwesenheitspflicht und Verspätungen .............................................................................................................. 2
2.2 Schließfächer ................................................................................................................................................................. 3
2.3 Stundeneinteilung ....................................................................................................................................................... 3
2.4 Stundenwechsel ........................................................................................................................................................... 3
2.5 Pausen ............................................................................................................................................................................. 3
2.6 Stundenplan .................................................................................................................................................................. 3
2.7 Betreten und Verlassen der Schule ........................................................................................................................ 3
2.8 Schulbusbenutzungsregeln ....................................................................................................................................... 4
2.9 Unterrichtsfremde Gegenstände ............................................................................................................................ 5
2.10 Bild- und Tonaufnahmen ........................................................................................................................................ 5
3. Schulhof ........................................................................................................................ 5
4. Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen .............................................................. 5
4.1 Erkrankungen ................................................................................................................................................................ 5
4.2 Beurlaubungen ............................................................................................................................................................. 5
4.3 Befreiungen ................................................................................................................................................................... 6
5. Konflikte ....................................................................................................................... 6
7. Sauberkeit und Ordnung ............................................................................................... 6
8. Allgemeines .................................................................................................................. 6
1. Grundsätzliches
1.1 Höflichkeit und Rücksichtnahme
Die allgemein üblichen Formen der Höflichkeit gelten auch in der Schule. Zudem wird Rücksichtnahme auf den Unterrichtsbetrieb erwartet.
1.2 Gefährdung
Jede Gefährdung von anderen muss vermieden werden. Insbesondere gehört dazu das Werfen mit Gegenständen und das Rennen im Schulgebäude. Auch unfallträchtige Spiele sind zu unterlassen. Auf Treppen, an Türen und anderen Engstellen ist besondere Rücksicht geboten.
Die Mitnahme von gefährdenden Gegenständen ist verboten und führt zum sofortigen Schulausschluss.
Jeder ist verpflichtet Gewalttaten oder Androhungen von Gewalttaten einer Person seines Vertrauens zu melden, um Opfer oder potentielle Opfer zu schützen.
1.3 Sachbeschädigung
Das Schulgebäude, die Außenanlagen, die Einrichtungen der Schule und das Eigentum anderer sind in jeder Weise zu schonen. Dazu gehören auch die Schulsachen von Mitschülern und die von der Schule angebotenen Materialien (Schulbücher, Medien, u. a.). Fundsachen sind stets bei der Verwaltungsleitung abzugeben und können dort von ihren Eigentümern abgeholt werden. Für Sachbeschädigungen, die mutwillig oder fahrlässig verursacht werden, haften die Beteiligten und müssen mit Ordnungsmaßnahmen rechnen. Jeder ist verpflichtet, Vandalismus gegen Einrichtungen der Schule einer Person seines Vertrauens zu melden.
1.4 Auftreten in der Öffentlichkeit
Das Auftreten in der Öffentlichkeit bestimmt den Ruf der Schule entscheidend mit. Alle Schüler haben daher dazu beizutragen, durch ihr Verhalten ein positives Bild der Schule zu vermitteln.
1.5 Wertgegenstände
Wertvolle Gegenstände und hohe Geldbeträge sollten nicht mit in die Schule genommen werden. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Beschädigung.
2. Unterrichtsbetrieb
2.1 Anwesenheitspflicht und Verspätungen
Regelmäßiges und pünktliches Erscheinen zum Unterricht und sonstigen verbindlichen schulischen Veranstaltungen ist Pflicht. Schüler, die zu spät kommen müssen die erste Stunde bei der Kantine warten und dürfen dann zur zweiten Stunde wieder in den Unterricht. Sollten Schüler mehr als drei Mal zu spät kommen, werden die Eltern gebeten die Kinder wieder abzuholen.
Nach dem ersten Pausenpfiff haben sich alle Schüler unverzüglich in ihre Unterrichtsräume zu begeben und ihre Materialien bereitzulegen. Verspätungen, auch nach den Pausen, stören den Unterrichtsablauf.
Fehlende Schüler werden durch den Meldedienst im Sekretariat bis spätestens 08:15 Uhr
gemeldet.
2.2 Schließfächer
Die Schließfächer dienen dazu, Materialien, die nicht nach Hause gebracht werden wegzuschließen. Vor Unterrichtsbeginn in der ersten Stunde holen sich die Schüler alle Materialien, welche sie an dem Schultag benötigen in das Klassenzimmer. Nach Unterrichtsende in der 8. Stunde werden Sachen, die nicht mit nach Hause genommen werden weggeschlossen. Ein ständiges hin- und her zu den Schließfächern während der Stunden oder Pausen ist nicht erlaubt.
2.3 Stundeneinteilung
1. Stunde
08.00-08.40
2. Stunde
08.40-09.20
3. Stunde
09.45-10.25
4. Stunde
10.25-11.05
5. Stunde
11.05-11.45
6. Stunde
12.10-12.50
7. Stunde
12.50-13.30
8. Stunde
13.30-14.10
2.4 Stundenwechsel
Muss eine Klasse beim Stundenwechsel einen anderen Unterrichtsraum aufsuchen, so hat der Wechsel mit Rücksicht auf einen störungsfreien Unterrichtsbetrieb rasch und ruhig zu erfolgen; ansonsten bleiben die Schüler im Klassenzimmer.
Der Lehrer vor dem Raumwechsel wartet, bis alle Schüler bereit sind und lässt sie erst dann gehen. Der Lehrer verlässt als letztes den Raum.
Wenn bis spätestens fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft anwesend ist, muss der Klassensprecher Meldung im Sekretariat erstatten.
2.5 Pausen
Die Schüler verlassen die Klassenzimmer und begeben sich über das nächstgelegene Treppenhaus auf den Schulhof. Der Gang über das Rondell ist nicht gestattet. Der Lehrer verlässt als letzter das Klassenzimmer. Die Klassenzimmer werden vom Schlüsseldienst abgesperrt. Schülerinnen und Schüler, die in den Fachräumen Unterricht oder Sportunterricht haben, nehmen zu Beginn der großen Pausen ihre Taschen mit auf den Hof.
2.6 Stundenplan
Abweichungen vom normalen Stundenplan sind aus dem ausgehängten Vertretungsplan ersichtlich. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich darüber zu informieren. In Freistunden halten sich die Schüler in der Bibliothek auf.
2.7 Betreten und Verlassen der Schule
Die Schule ist morgens über den Süd- oder Nordeingang zu betreten. Der Haupteingang wird
erst um 8:00 Uhr geöffnet. Um 7:45 muss jeder Schüler mit seiner Klasse und seinem Lehrer der ersten Stunde an seinem Taburplatz stehen. Um 7:45 beginnt der Fahnenappell. Nach dem Fahnenappell laufen die Klassen mit ihrem Lehrer gestaffelt in das Klassenzimmer.
2.8 Schulbusbenutzungsregeln
Die Busse fahren nach Schulende an der Nordseite des Gebäudes ab. Sollten Schüler anders als üblich den Bus nicht benutzen, so ist dies nur auf Antrag möglich. Ebenso, wenn Schüler anders als üblich den Bus benutzen wollen. Im Zweifelsfall erlauben wir dem Schüler nicht den Bus zu benutzen.
1. Morgens muss der Schüler 5 Minuten vor der angegebenen Abholzeit auf den Bus warten. Ist zu den angegebenen Zeiten morgens und nachmittags niemand an der Halt .
2. Wird der Schüler mittags nicht zur angegebenen Zeit am Bus von der berecht der Schüler muss von dort abgeholt werden.
3. nach Schulschluss im Bus anwesend sein. Sollte der Schüler spätestens um 14.30 Uhr ohne ihn ab. die Erziehungsberechtigten .
4. , welche Personen befugt sind, den Schüler von der Schule bzw. vom Bus abzuholen. Sollte der Schule keine rittpersonen vorliegen, gilt die Abholbefugnis ausschließlich .
5. Sollte der Schüler durch eine andere Person abgeholt werden als die Erziehungsberechtigten, muss die Busverwaltung per E-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bis 12:00 Uhr informiert worden sein.
6. Sollte der Schüler im Bus einen Freund mit nach Hause nehmen wollen, informieren Sie bitte die Schulverwaltung b 12:00 Uhr mittag den Eltern eine schriftliche Erlaubnis erteilt werden. Diese ist bei der Schulverwaltung abzugeben oder per E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu schicken.
7. Sollte der Schüler insbesondere am Nachmittag den Schulbus nicht benutzen, bitte unbedingt die Schulverwaltung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vor 12:00 Uhr mittags schriftlich informieren.
8. Sollte der Schüler spätestens am Vortag eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
9. .
10. beachten:
 bleiben während der Fahrt auf ihren Plätzen sitzen und schnallen sich an. Es ist nicht gestattet, im Bus zu stehen, herumzulaufen oder auf die Sitze zu klettern.
 Während der Fahrt muss der Busfahrer Aufmerksam sein können. Aus diesem Grund sind Geschrei und lautes Singen verboten.
11. Sollte sich die Anschrift eines Schülers , muss die Schule mindestens eine Woche vor dem Umzug informiert werden.
12. Im Falle von Anregungen oder Anfragen schicken Sie bitte eine E-mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Alle Sch Regeln zu be , die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen diese Regeln oder den Anweisungen des Busfahrers und der Schulbusbegleiter verstoßen, können vom Busbetrieb ausgeschlossen werden.
2.9 Unterrichtsfremde Gegenstände
Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb und den Schulfrieden beeinträchtigen oder andere gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Digitale Geräte (MP3-Player, i-Pods, Discmen, Mobiltelefone etc.) dürfen auf dem Schulgelände und im Schulhaus nicht benutzt oder sichtbar getragen werden. In Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung eines Lehrers dürfen Mobiltelefone angeschaltet werden. Die Lehrer sind befugt, den Schülern solche Gegenstände abzunehmen. Die Erziehungsberechtigten können das abgenommene Gerät während letzten Unterrichtsstunde abholen. Über die Rückgabe entscheidet der Schulleiter.
2.10 Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und Tonaufnahmen sind generell verboten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
3. Schulhof
Der Schulhof dient der Schule als Versammlungsort. Die Schüler verbringen hier ihre Pausen und dürfen nach Absprache mit den Sportlehrern das Sportgelände benutzen. Auch hier gelten die Regeln der Rücksichtnahme.
Während der Pause sind mindestens 5 Aufsichtslehrer auf dem Schulhof. Sie sind bei Vorfällen der erste Ansprechpartner.
4. Erkrankungen – Beurlaubungen – Befreiungen
4.1 Erkrankungen
Ist ein Schüler erkrankt und daher verhindert, am Unterricht teilzunehmen, ist die Schule unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren. Im Falle einer telefonischen Entschuldigung muss die schriftliche Mitteilung über die Erkrankung innerhalb von drei Schultagen ab Krankheitsbeginn vorliegen. Beginnt die Erkrankung in den Ferien, ist sie am ersten Schultag in der Schule vorzulegen. Erstreckt sich eine Erkrankung über mehr als 4 Unterrichtstage, muss ein ärztliches Attest beigebracht werden.
4.2 Beurlaubungen
Beurlaubungen bis zu einem Schultag können nach schriftlichem Antrag von den Klassenlehrern genehmigt werden. Beurlaubungen länger als ein Tag sind von der Schulleitung zu genehmigen. Beurlaubungen wegen gebuchter Reisen oder vor Ferien
können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
4.3 Befreiungen
Gesuche um Befreiungen von einzelnen Unterrichtsstunden wegen körperlicher Beeinträchtigungen sind ebenfalls durch ein Mitglied der Schulleitung zu genehmigen.
Eine vorzeitige Abholung ist nur in besonders begründeten Fällen möglich. Sollte ein Bus-Schüler nicht mit dem Bus nach Hause fahren, so geht dies nur nach vorherigem Antrag (telefonisch oder per Email) bis spätestens 12:00 Uhr.
Bei Erkrankungen oder Verletzungen während des Schulbetriebs wird der Schüler der Schulärztin vorgeführt und ihre Anweisung beachtet. In Notfällen handeln wir zum Wohle des Schülers. In weniger dringenden Fällen werden die Erziehungsberechtigten benachrichtigt und es wird um Abholung des Schülers gebeten.
5. Konflikte
Nur verbale Konfliktlösungmöglichkeiten sind erlaubt.
a) Die Konfliktparteien versuchen in Ruhe, möglichst nicht am selben Tag des Konfliktes, in einem Vieraugengespräch ihr Problem zu lösen.
b) Wenn keine einvernehmliche Lösung möglich ist, dann sollen Personen des Vertrauens hinzugezogen werden. Dies sind insbesondere die Klassenlehrer oder Vertrauenslehrerin.
c) Die Schulleitung wird nur eingreifen, wenn der Klassenlehrer das Problem nicht lösen konnte.
7. Sauberkeit und Ordnung
Für die Sauberhaltung aller Bereiche der Schule, insbesondere der sanitären Einrichtungen, ist jeder Einzelne verantwortlich, nicht nur das Reinigungspersonal. Für die Ordnung in den Unterrichtsräumen und die Sauberkeit der Tafel sorgen die eingeteilten Ordnungsdienste. Vorgefundene Beschädigungen sind sofort zu melden.
Nach Abschluss der letzten Unterrichtsstunde sind die Stühle auf die Tische zu stellen, die Fenster zu schließen und der grobe Müll in den Papierkorb zu schmeißen.
Zur Anbringung von Rundschreiben, Plakaten etc. dienen die Anschlagtafeln. Anschläge dürfen dort nur mit Genehmigung des Direktorats angebracht werden. Umfangreichere Ausschmückungen in den Klassenzimmern können nur nach Rücksprache mit der Klassenleitung und dem Direktorat gestattet werden.
8. Allgemeines
Den Anordnungen des Direktorats, der Lehrer, des Sekretariats, der Hausmeister, des Kantinen- und Reinigungspersonals ist Folge zu leisten.
Die in den Zimmern angeschlagene Alarmordnung ist Bestandteil dieser Hausordnung. Alle im Hause sind verpflichtet, sich mit dieser Alarmordnung vertraut zu machen.
In den Sporthallen gilt die in ihrer jeweiligen Form erlassene Benutzungsordnung.

لوائح المبنى مدارس بفرل ه لٌز المدرسة الألمان ةٌ - -
عٌمل مئات الأشخاص فى مدرستنا وٌم اٌ.
الطلاب و المدرسون و الإدار وٌن و سائقوا الحافلات المدرس ةٌ و المساعدون و عمال النظافة و حارس الأمن. حتى نستط عٌ
أن نعمل مع ا بنجاح لا مفر من الإحترام المتبادل، الثقة و إحترام لوائح المبنى و المدرسة. وتنتج عن ذلك إلتزامات نٌبؽى أن
نوف بها جم عٌ ا على حسب مهامنا . لوائح المبنى تحتوي على أهم لوائح الح اٌة المدرس ةٌ.
جم عٌ الطلاب عل هٌم الإلتزام بهذه اللوائح. ونت جٌة لذلك واجب المدرس المطالبة بالإلتزام بهذه اللوائح.
1 الأساسيات 2 .
1.1 الإحترام و مراعاة عمل ةٌ التدر سٌ 2
1.2 المخاطرة 2
1.3 الحفاظ على الممتلكات 2
1.4 المظهر العام 2
1.5 الأش اٌء الثم نٌة 2
2 عملية التدريس 2 .
2.1 الحضور و التؤخ رٌ 2
2.2 اللوكر 3
2.3 مدة الحصص الدراس ةٌ 3
2.4 تؽ رٌٌ الفصول 3
2.5 الفسح 3
2.6 الجدول ال وٌم 3ً
2.7 الدخول و الخروج من المدرسة 3
2.8 لائحة السلوك ف حافلة المدرسة 4
2.9 أجهزة و ألعاب ؼ رٌ مدرس ةٌ 5
2.10 تسج لٌات صوت ةٌ و مرئ ةٌ 5
3 الساحة المدرسية 5 .
. 4 - - المرض الإجازات الإعفاءات 5
4.1 المرض 5
4.2 طلب الإجازات 5
4.3 الإعفاءات 6
5. النزاعات 6
6. النظافة و النظام 6
. 7 بنود عامة 6
1 الأساسيات .
1.1 الإحترام و مراعاة عملية التدريس
أسال بٌ الإحترام و المعاملة المتعارؾ عل هٌما سار ةٌ أ ضٌا ف المدرسة. كما جٌب مراعاة عمل ةٌ التدر سٌ.
1.2 المخاطرة
جٌب تجنب مخاطرة الآخر نٌ. على وجه الخصوص رم الأش اٌء و الجري ف مبنى المدرسة. و تجنب أ ضٌا الألعاب الت تعرض للحوادث. جٌب إتخاذ الحذر على السلالم و عند الأبواب و ؼ رٌها من الأماكن الض قٌة.
حٌظر ح اٌزة الأدوات الخطرة، وسوؾ إٌدي ح اٌزتها إلى الفصل الفوري من المدرسة .
كل شخص لديه واجب الإبلاغ عن أعمال العنف أو التهديد بالعنف لشخص يثق به من أجل حماية الضحايا أو الضحايا
المحتملين.
1.3 الحفاظ على الممتلكات
جٌب الحفاظ على مبنى المدرسة و ما حوله، وعلى مرافق المدرسة وممتلكات الآخر نٌ. و شٌمل ذلك اللوازم المدرس ةٌ
للزملاء و المواد الت تقدمها المدرسة )كمثال: الكتب المدرس ةٌ و وسائل الإعلام(. ف حالة العثور على أش اٌء مفقودة جٌب
تسل مٌها للإدارة حتى تٌمكن أصحابها من التقاطها من هناك. ف حالة تلؾ لممتلكات عن عمد أو إهمال، حٌاسب جم عٌ
الأطراؾ. و لٌتزم الجم عٌ بؤن بٌلؽوا عن أي عمل تخر بٌ ضد المنشآت، لشخص ذو ثقة من المدرسة.
1.4 المظهر العام
المظهر العام له بالػ الأهم ةٌ و تؤث رٌ على سمعة المدرسة. ولذلك جٌب على جم عٌ الطلاب المساعدة ف نقل صورة إ جٌاب ةٌ
عن المدرسة من خلال سلوكهم.
1.5 الأشياء الثمينة
جٌب عدم إحضار أش اٌء ثم نٌة و مبالػ كب رٌة من المال إلى المدرسة. المدرسة ل سٌت مسئولة عن خسائر أو أضرار.
2 عملية التدريس .
2.1 الحضور و التأخير
جٌب الإلتزام و الإنتظام ف الحضور للدراسة و ؼ رٌها من الأحداث المدرس ةٌ الإلزام ةٌ. الطلاب الذ نٌ ؤٌتون متؤخر نٌ عل هٌم
إنتظار الحصة الأولى بجانب الكانت نٌ ثم سٌمح لهم العودة إلى الفصل ف الحصة الثان ةٌ. إذا تؤخر الطالب أكثر من ثلاث
مرات جٌب على ول الأمر اصطحابه من المدرسة.
بعد أول صفارة جٌب على جم عٌ الطلاب الذهاب فور ا إلى فصولهم و الإستعداد للحصة بإخراج جم عٌ المواد الخاصة بها.
التؤخ رٌ بعد الفسحة إٌدي إل مقاطعة الشرح.
الطلاب الؽائبون بٌلػ عنهم ف السكرتار ةٌ ف موعد أقصاه الساعة 51:85 صباح ا .
2.2 اللوكر
تم تصم مٌ اللوكر للتخز نٌ الآمن للأدوات الت لن قٌوم الطالب باصطحابها الى المنزل. قبل بدا ةٌ الدراسة ف الحصة الأولى
حٌضر الطالب الأدوات الت حٌتاج إل هٌا ف ال وٌم الدراس إلى الفصل. بعد انتهاء درس الحصة الثامنة ضٌع الطالب
الأدوات الت لن رٌ دٌ اصطحابها إلى المنزل ف اللوكر. الذهاب / الرجوع المستمر إلى / من اللوكر خلال الحصص أو
الفسح ؼ رٌ مسموح.
2.2 مدة الحصص الدراسية
2.2 تغيير الفصول
ف حالة تؽ رٌٌ الفصول ف خلال ال وٌم الدراس جٌب أن تٌم هذا التؽ رٌٌ بؤسرع صورة ممكنة وبهدوء تام حتى لا إٌثر على
عمل ةٌ التدر سٌ وإذا تعذر ذلك ظٌل الطلاب ف الفصل.
المدرس نٌتظر إستعداد الطلاب ثم تٌ حٌ لهم الذهاب فقط ف هذه الحالة. المدرس آخر من تٌرك الفصل.
إذا لم يحضر مدرس إلي الفصل في موعد لا يتجاوز خمس دقائق بعد بداية الدرس يجب علي مسئول الفصل إبلاغ
السكرتارية.
2.2 الفسح
تٌرك الطلاب الفصول الدراس ةٌ ف الفسح، و نٌزلون عن طر قٌ أقرب سلم إلى حوش المدرسة. لا سٌمح المرور عبر
الأدوار. المدرس آخر من تٌرك الفصل. تٌم قفل الفصول الدراس ةٌ بالمفتاح. التلام ذٌ الذ نٌ ؽٌ رٌون الفصول أو عندهم حصة
ترب ةٌ ر اٌض ةٌ ؤٌخذون شنطهم معهم إلى الحوش ف بدا ةٌ الفسحة.
2.2 الجدول اليومي
مٌكن رإ ةٌ تؽ رٌات الجدول ال وٌم العادي ف الجدول الإحت اٌط .ً على كل طالب أن كٌون مدرك به. الحصص الت لا تٌم
تدر سٌ بها قٌض هٌا الطلاب ف المكتبة.
2.7 الدخول و الخروج من المدرسة
الدخول إلى المدرسة كٌون من المدخل الجنوب أو الشمال .ً المدخل الرئ سٌ لا فٌتح حتى الساعة 08:00 صباح ا . جٌب
على الطالب أن قٌؾ الساعة 07:45 صباح ا ف طابور فصله و معه مدرس الحصة الأولى. الساعة 07:45 صباح ا تبدأ
تح ةٌ العلم. بعد ذلك تذهب الفصول ف طابور منتظم بالمدرس إلى الفصول الدراس ةٌ.
الحصة الأولى
- 08:40 08:00
الحصة الثان ةٌ
- 09:20 08:40
الحصة الثالثة
- 10:25 09:45
الحصة الرابعة
- 11:05 10:25
الحصة الخامسة
- 11:45 11:05
الحصة السادسة
- 12:50 12:10
الحصة السابعة
- 13:30 12:50
الحصة الثامنة
- 14:10 13:30
2.8 لائحة السلوك في حافلة المدرسة
بعد نها ةٌ ال وٌم الدراس تتحرك الحافلات المدرس ةٌ من الجانب الشمال للمبنى. جٌب تقد مٌ طلب إذا أراد الطالب عدم
إستخدام الحافلة أو إستخدامها بشكل مختلؾ عن المعتاد. ف حالة الشك مٌنع الطالب من إستخدام الحافلة.
1 جٌب على الطالب إنتظار الحافلة صباح ا 5 دقائق قبل الوقت المحدد. ف حالة عدم وجود أحد ا ف المحطة سواء صباح ا .
أو مسا ء لن تقوم الحافلة بالوقوؾ.
2 ف حالة وجود شخص ؼ رٌ متعارؾ عل هٌ ف المحطة ظهر ا رٌجع الطالب إل المدرسة لح نٌ اصطحابه من ول أمره. .
3 جٌب وجود الطالب ف الحافلة بعد نها ةٌ ال وٌم الدراس .ً إذا لم وٌجد بها تتحرك الحافلة الساعة 14:30 و على ول .
الأمر اصطحابه من المدرسة.
4 لأسباب أمن ةٌ جٌب أن تكون المدرسة على علم بالأشخاص المسموح لهم اصطحاب الطالب من المدرسة أو من المحطة. .
ف حالة عدم وجود إذن لطرؾ ثالث سٌمح فقط لول الأمر اصطحابه من المحطة.
5 ف حالة اصطحاب الطالب من شخص مختلؾ عن أول اٌء الأمور جٌب إبلاغ إدارة الحافلات عن طر قٌ البر دٌ .
الإلكترون Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! أو كتابت ا قبل الساعة 12:00 ظهر ا .
6 إذا كان الطالب رٌ دٌ أن ؤٌخذ صد قٌ معه ف الحافلة للمنزل، جٌب إبلاغ إدارة المدرسة قبل الساعة 12:00 ظهر ا . جٌب .
عل أول اٌء الأمور منح إذن كتاب .ً
قٌدم لإدارة المدرسة أو رٌسل عن طر قٌ البر دٌ الإلكترون إلى Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
7 إذا كان الطالب لن سٌتخدم الحافلة المدرس ةٌ، رٌجى إبلاغ إدارة المدرسة . Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! كتاب ا قبل الساعة
12:00 ظهر ا .
8 إذا أراد الطالب مؽادرة الحافلة بمفرده جٌب وجود موافقة كتاب ةٌ من ول الأمر من الأمس. .
9 رجاء تفهم أن الموافقة على التؽ رٌٌ ف إستعمال الحافلة مٌنح فقط ف حالة وجود أماكن متاحة. .
10 لضمان سلامة الطلاب جٌب مراعاة اللائحة الآت ةٌ لجم عٌ الطلاب: .
 البقاء ف أماكن الجلوس و ربط حزام الأمان. لا جٌوز الوقوؾ، التجول أو التسلق على المقاعد ف الحافلة.
 أثناء الق اٌدة، جٌب أن كٌون السائق قادر على الترك زٌ، لذلك حٌظر الصراخ و الؽناء بصوت عال.
11 ف حالة تؽ رٌٌ عنوان الطالب، جٌب إبلاغ المدرسة على الأقل قبلها بؤسبوع. .
12 رٌجى إرسال أي إقتراحات أو إستفسارات على البر دٌ الإلكترون . Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
جم عٌ الطلاب عل هٌم إحترام هذه اللائحة. عدم إحترام هذه اللائحة و عدم إحترام تعل مٌات السائق و المرافق تكرار ا قد إٌدي
إل منعهم من إستعمال الحافلة.
2.2 أجهزة و ألعاب غير مدرسية
لا جٌوز اصطحاب الأش اٌء الت تإثر على عمل ةٌ التدر سٌ والسلام أو تهدد الآخر نٌ إلى المدرسة . الأجهزة الرقم ةٌ
)مشؽلات ال MP3 ، i-Pods ، Discmen ، والهواتؾ المحمولة، وؼ رٌهم( لا جٌوز إستخدامها أو إظهارها بشكل واضح
ف المبنى و ما حوله ف المدرسة. ف حالات إستثنائ ةٌ و فقط بإذن من المدرس مٌكن تشؽ لٌ الهواتؾ المحمولة. من حق
المدرسين أن يصطحبوا هذه الأشياء من الطلاب. أولياء الأمور يمكن أن يقوموا بإستلام هذه الأشياء في أخر حصة. مدير
المدرسة له القرار في إعادة هذه الأشياء.
2.10 تسجيلات صوتية و مرئية
حٌظر عموم ا التسج لٌات الصوت ةٌ و المرئ ةٌ. و إدارة المدرسة تؤخذ القرار بشؤن الإستثناءات.
2 الساحة المدرسية .
ساحة المدرسة تستعمل كمكان للإجتماع، الطلاب قٌضون بها فسحتهم و قد سٌمح لهم إستخدام مكان الألعاب الر اٌض ةٌ بعد
الحصول على موافقة مدرس الترب ةٌ الر اٌض ةٌ. و تطبق هنا أ ضٌا لائحة الإحترام .
خلال الفسحة وٌجد ما لا قٌل عن 5 مدرس نٌ إشراؾ ف ساحة المدرسة. و هم أول نقطة تواصل ف أي حدث.
. 4 المرض الإجازات الإعفاءات - -
2.4 المرض
إذا كان الطالب مرضٌ، وبالتال لم تٌمكن من الحضور للمدرسة، جٌب إبلاغ المدرسة مباشرة عن طر قٌ الهاتؾ أو البر دٌ
الإلكترون .ً ف حالة الإعتذار الهاتف جٌب إرسال الإعتذار لحضور الطالب المرضٌ كتاب ا خلال ثلاثة أ اٌم دراس ةٌ من
بدا ةٌ المرض. إذا بدأ المرض ف الإجازة، جٌب أن قٌدم ف المدرسة ف ال وٌم الأول من الدراسة. إذا إمتد المرض لأكثر
من 4 أ اٌم دراس ةٌ، جٌب مرافقة شهادة طب ةٌ.
2.2 طلب الإجازات
طلب الإجازة من المدرسة لمدة وٌم واحد تجوز فى حالة موافقة مدرس الفصل، الطلب كٌون كتاب ا . طلب الإجازة لأكثر من
وٌم حٌتاج لموافقة إدارة المدرسة. طلبات الإجازات بسبب حجز تذاكر السفر أو قبل عطلة عاد ة لا تٌم الموافقة عل هٌم.
4.3 الإعفاءات
طلبات الإعفاء من دروس فرد ةٌ لأسباب جسمان ةٌ جٌب الموافقة عل هٌا من قبل عضو من إدارة المدرسة.
اصطحاب الطالب قبل نها ةٌ ال وٌم الدراس وٌافق عل هٌ فقط ف الحالات ذو أسباب خاصة. عدم ركوب الحافلة إلى المنزل
جٌب الإبلاغ به مسبق ا )هاتف ا أو عن طر قٌ البر دٌ الإلكترون (ً بحد أقصى قبل الساعة 12:00 ظهر ا .
عند المرض أو الإصابة أثناء ال وٌم الدراس عٌرض الطالب على طب بٌة المدرسة و مراعاة تعل مٌاتها. ف حالات الطوارئ
نعمل لمصلحة الطالب. ف الحالات الأقل خطورة تٌم إخطار أول اٌء الأمور و طٌلب منهم اصطحاب الطالب .
5. النزاعات
سٌمح فقط بحلول لفظ ةٌ للنزاعات.
أ( حٌاول أطراؾ النزاع حل المشكلة من خلال حوار ب نٌهم، إذا أمكن ل سٌ ف نفس وٌم النزاع.
ب( إذا لم كٌن هناك حل مقبول للطرف نٌ من الممكن الإلجاء إلى أشخاص موثوق بهم. على وجه الخصوص مدرس
الفصل و مدرسة الثقة.
ج( إدارة المدرسة سوؾ تتدخل فقد إذا فشل مدرس الفصل ف حل المشكلة .
6. النظافة و النظام
للحفاظ على نظافة جم عٌ أجزاء المدرسة، الحمامات بشكل خاص مسإل ةٌ الجم عٌ ول سٌ فقط مسإل ةٌ موظف النظافة.
النظام ف الفصول ونظافة السبورة مسئول ةٌ الطلاب المحدد نٌ لهذه المسإل ةٌ. جٌب الإبلاغ الفوري ف حالة وجود أي
تلؾ.
بعد نها ةٌ الدرس الأخ رٌ توضع الكراس على الطاولات، تؽلق النوافذ و تلقى القمامة ف سلة المهملات.
تعلق الجوابات، الملصقات، إلخ. على اللوحات الإعلان ةٌ المخصصة لذلك. و جٌوز ذلك فقط بإذن من مكتب المد رٌ. للق اٌم
بز نٌة مكثفة للفصول الدراس ةٌ جٌب الرجوع إلى مدرس الفصل و مكتب المد رٌ .
. 7 بنود عامة
جٌب طاعة أوامر مكتب المد رٌ، المدرس نٌ، السكرتار ةٌ، حارس الأمن، عامل نٌ البوف هٌ و النظافة.
لائحة الإنذار المعلقة ف الؽرؾ جزء من لائحة المبنى. جم عٌ المتواجد نٌ ف المبنى ملزمون بالتعارؾ على هذه اللائحة.
ف قاعات الترب ةٌ الر اٌض ةٌ طٌبق نظام الإستعمال المعتمد.

Disziplinarordnung DSBHK - Verstöße und Konsequenzen

 - Genehmigt durch die GLK am 12.04.2019 -

 

 

Verstoß

Konsequenz

Unterrichtsstörung

1. Ermahnung / Appell an Vernunft

2. mündliche Verwarnung

3. Eintrag ins Merkheft

4.   Schülergespräch

5. Mitteilung an die Eltern

6.   Elterngespräch

7.   Ausschluss aus der Stunde mit Arbeitsauftrag (beaufsichtigt)

8.  Verweis

Versäumnis schulischer Pflichten (Hausaufgaben u.Ä.)

1. mündliche Verwarnung

2. Eintrag ins Merkheft

3. bei mehrmaligen Versäumnissen Elternmitteilung

4. nach 3 Elternmitteilungen: Verweis (mit Elterngespräch bei Lehrkraft)

5. nach 3 Verweisen: Androhung des Schulausschlusses

6.  Nach dem 4. Verweis: Klassenkonferenz entscheidet über den Schulausschluss (mind. 3 Tage)

Unpünktlichkeit in der Früh

1. S werden erst zur zweiten Stunde in den Unterricht gelassen.

2. Elternmitteilung (jedes Mal)

3. Bei dreimaliger Unpünktlichkeit erfolgt bei jedem folgenden Mal die Abholung durch die Eltern. Dies ist immer mit einem Elterngespräch verbunden.

4. In Wiederholungsfällen erfolgt ein Verweis

Unpünktlichkeit nach der Pause

1. mündliche Verwarnung

2. Eintrag ins Merkheft

3. Bei mehrmaligem Vorkommen Elternmitteilung

4. Elterngespräch

5.  Verweis

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht

1. Verweis

2. bei Wiederholung: Klassenkonferenz entscheidet über die Ordnungsmaßnahme

3. Schulausschluss

Allg. Fehlverhalten im Schulgelände oder im Schulbus

1. Verwarnung / Appell an die Vernunft

2. Merkhefteintrag

3. ausführliches Gespräch mit Schüler

4. Elternmitteilung

5. Verweis

6. bei Wiederholung: Klassenkonferenz entscheidet über die Ordnungsmaßnahme

7.  (mehrtägiger) Schulausschluss (mind. 3 Tage)

Körperverletzung, Rauferei, Schlägerei

1. Null-Toleranz (ab Klasse 5): 1. Eltern werden informiert

2. Beteiligte werden nach Hause geschickt. Sollte Täter und Opfer eindeutig benannt werden können, wird nur der Täter nach Hause geschickt.

3. Täter erhält einen Verweis

4. Bei 3 Verweisen Androhung des Schulausschlusses

5. Schulausschluss nach Entscheidung

6.  der Klassenkonferenz (mind. 5 Tage)

Beleidigungen, unangemessener Umgangston

1. Mündlicher Tadel (in leichten Fällen)

2. Elternmitteilung mit Einladung zur Sprechstunde

3.  Verweis

Beabsichtigte Sachbeschädigung / grobe Fahrlässigkeit

Information der Eltern / Ersetzen des beschädigten Objekts / Sozialdienst Entscheidung obliegt dem Lehrer (evtl. in Absprache mit dem Klassenlehrer oder der Schulleitung)

Mitführen von gefährdenden Gegenständen

1. Sofortiger Schulausschluss für den Tag mit Verweis

2. Elterngespräch

3.  Im Wiederholungsfall sofortiger Schulausschluss

4. Klassenkonferenz entscheidet über weitere Maßnahmen

Besitz, Konsum und/oder Handel mit bzw. von illegalen Drogen

1. Sofortiger Schulausschluss auf unbestimmte Zeit,

2.  Maßnahme nach Entscheidung der Klassenkonferenz und der Schulleitung. Elterngespräch im Beisein des Lehrers, Klassenlehrers und der Schulleitung.

Zigaretten rauchen

1. Information der Eltern im Elterngespräch und Verweis

2.  Im Wiederholungsfall Androhung des Schulausschlusses (mind. 3 Tage)

Täuschung in Tests und Klassenarbeiten

1. Versuche, leichte und frühzeitg bemerkte Fälle: einmalige Verwarnung

2. Abschreiben, verwenden eines Spickzettels oder unerlaubter Hilfen: Abnehmen der Arbeit und Bewertung der Klassenarbeit entweder mit anteiliger Bewertung des bearbeiteten Teils oder mit der Note 6 (Entscheidung der Lehrkraft)

3. generell: pädagogisches Ermessen

4. Nachweisliches nachträgliches Ändern

5.  einer Klassenarbeit: Note 6 und Elterngespräch

Benutzung von Mobiltelefonen und elektronische Medien

1. Abnahme durch die Lehrkraft und Hinterlegung im Direktorat. Eine erziehungsberechtigte Person darf das Gerät am nächsten Tag abholen.

2. Im Wiederholungsfall: wie 1., jedoch 3 Tage

3. Verweis und wie 1., jedoch 5 Tage

 

 

                                                              الجزاء

المخالفة

1. التنبيه / مناشدة العقل

2.تحذير شفهى

3.التسجيل فى كراسة الملاحظات

4.حوار مع التلميذ/التلميذة

5.إخطار ولى الأمر

6.مقابلة مع ولى الأمر

7. استبعاد من الحصة مع التكليف بمهام دراسية وتحت إشراف

8.إنذار

الإزعاج فى الحصة

1.التحذير الشفهى

2.التسجيل قى كراسة الملاحظات

3. فى حال تكرار غياب أداء الإلتزامات الدراسية إخطار ولى الأمر

4.بعد 3 إخطارات لولى الأمر: إنذار(مع مقابلة للمدرس/ المدرسة مع ولى الأمر)

5. بعد 3 إنذارات: إنذار بالفصل

6. بعد الإنذار الرابع: إجتماع لهيئة تدريس الفصل للبت فى الفصل من المدرسة ( بحد أدنى 3 أيام)

 

غياب الإلتزام الدراسى

(مثال الواجبات)

1. لا يسمح بحضور المتأخرين الحصة الأولى لعدم مقاطعتها وينضمون لفصولهم مع بداية الحصة الثانية.

2. إخطار ولى الأمر (فى كل مرة)

3.بعد التأخير 3 مرات يتم إستدعاء ولى الأمر فى كل مرة تالية لإصطحاب نجله/نجلته وهذا مرتبط بمقابلة ولى الأمر فى كل مرة

4.حالات التكرار يتبعها إنذار

 

التأخير صباحاً

 

1. التنبيه الشفهى

2. التسجيل فى كراسة الملاحظات

3.فى حال التكرار إخطار ولى الأمر

4. مقابلة مع ولى الأمر

5. إنذار

التأخير على الحصص بعد الفسح

 

 

                                                                                                                                                                        

 

 

 

 

 

 

 

 

1. إنذار

2.فى حال التكرار تنعقد هيئة تدريس الفصل لتقرر فى الإجراء

3.الفصل

الغياب عن الدراسة بدون عذر

1. تحذير/ مناشدة العقل

2. التسجيل فى كراسة الملاحظات

3. حوار مطول مع التلميذ/ التلميذة

4. إخطار ولى الأمر

5. إنذار

6. فى حال التكرار تنعقد هيئة تدريس الفصل لتقرر الإجراء

7.(للتلاميذ والنلميذات متعددى المخالفة ) الفصل (بحد أدنى 3 أيام)

 

سلوك غير لائق فى الحرم المدرسى او اتوبيس المدرسة بشكل عام

Zero toleranceتسرى فى هذا الصدد قاعدة

بدءاً من الصف الخامس:

 1.يتم إحاطة ولى الأمر علماً

2.يغادر جميع الاطراف المدرسة مع اولياء امورهم

فى حال كان واضحا من الفاعل ومن الضحية يغادرالمذنب فقط المدرسة مع ولى أمره

3. يحصل المذنب على إنذار

4.مع 3 انذارات يتم الحصول على إنذار بالفصل

5.الفصل من المدرسة بعد اجتماع هيئة تدريس الفصل(بحد أدنى 5 أيام)

                            الايذاء البدنى، الشجار، الإشتباك بالايدى

1.إنذار شفهى

2.إخطار ولى الأمر مع مقابلة فى الموعد الاسبوعى

3. إنذار

الشتائم والاهانات والاسلوب غير اللائق

إحاطة ولى الأمر علماً/ تعويض الشئ المتلف/ التكليف بخدمات إجتماعية

(يقرر المدرس/ المدرسة بالتنسيق والاتفاق مع مدرس الفصل أو مدير المدرسة)

الإتلاف العمدى/ الاستهتار

1.الفصل الفورى لهذا اليوم مع إنذار

2. إستدعاء ولى الأمر

3. فى حال التكرار الفصل الفورى

4. تقرر هيئة تدريس الفصل الإجراءات التالية الأخرى

حيازة أغراض خطرة

 

 

 

 

                                                                                                                          

 

 

 

 

 

1. فصل فورى من المدرسة لمدة غير محددة

2.تتخذ الإجراءات بعد إجتماع هيئة تدريس الفصل ومدير المدرسة

                                              إستدعاء ولى الامر فى حضور المدرس ومدرس الفصل ومدير المدرسة

حيازة او تعاطى او اتجار فى اى نوع من انواع المواد المخدرة

1. إبلاغ ولى الأمر وإنذار

2. فى حال التكرار إنذار بالفصل (بحد أدنى 3 أيام)

 

تدخين السجائر

 

1. المحاولات والحالات التى يتم اكتشافها مبكرا: تحذير مرة واحدة

2. الغش بطريق النقل واستخدام البرشام ووسائل أخرى ممنوعة:

سحب ورقة الاجابة وتقييم الإمتحان جزئياً فقط أو منح درجة 6  (القرار للمدرس)

بشكل عام:

3. التغيير اللاحق فى ورقة إمتحان بشكل مثبت: تمنح الدرجة 6 مع مقابلة مع ولى الأمر.

                            الغش فى الإختبارات والإمتحانات

1. سحب الجهاز وايداعه مكتب مدير المدرسة

يمكن لولى الأمر إستلامه شخصياً فى اليوم التالى

2. فى حال التكرار  كما فى 1. ولكن المدة 3 أيام

3.إنذار وكما فى 1. والمدة 5 أيام

إستخدام الهواتف المحمولة واى اجهزة تواصل الكترونية

 

 

 

معتمد من GLK  بتاريخ 12/4/2019

 

ففزى توركيلماظ                                                                        رانيا فكرى

 

مدير المدرسة                                                                          كاتب الجلسة

    

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