• Die Schülermitverwaltung ist eine Versammlung mit den Klassensprechern, den Schülersprechern und SMV-Lehrern.

    Sie findet regelmäßig statt um neue Wünsche oder Probleme anzusprechen.

    Was sind bzw. machen Schülersprecher?

    Schülersprecher sind dafür zuständig die Meinung der Schülerinnen und Schüler zu vertreten. Sie versuchen mit der SMV anfallende Probleme zu lösen und Wünsche umzusetzen. Dabei arbeiten sie mit den Lehrern bzw. Vertrauenslehrern zusammen und müssen dabei demokratisch und fair bleiben.

  • SMV-Satzung

    1. Mitglieder der SMV sind

      1.1 alle Klassensprecher/innen & Vertreter/innen ab der 3. Klasse

      1.2 die Schülersprecher/innen 

      1.3 die Vertrauenslehrer/innen

    2. Die Klassensprecher/innen

     2.1 Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres einen Klassensprecher und einen Vertreter in geheimer Wahl für die Dauer eines Schuljahres Der Kandidat mit der höchsten Stimmzahl wird zum Klassensprecher ernannt, der Vertreter, derjenige mit den zweitmeisten Stimmen. Jede Schülerin bzw. Jeder Schüler ist berechtigt, sich zur Wahl zu stellen.

      2.2  Die Klassensprecher vertreten die Anliegen und Wünsche ihrer Klasse. Diese besprechen sie mit dem Klassenlehrer (wenn notwendig auch in der SMV) und teilen die Ergebnisse der Klasse mit. Dafür kann der Klassenlehrer gegebenenfalls eine Unterrichtsstunde zur Verfügung stellen. Die Klassensprecher müssen regelmäßig der Klasse über neue Erkenntnisse, Beschlüsse oder Vorhaben der SMV Auskunft geben.

     2.3 Klassensprecher können von ihrem Amt freiwillig zurücktreten. Ist die Mehrheit mit den Klassensprechern nicht zufrieden, kann eine Neuwahl stattfinden.

    3. Die Schülersprecher/innen

      3.1  Alle Schüler ab der 7. Klasse können für dieses Amt gewählt werden. Wahlberechtigt sind alle ab der 3. Klasse.

      3.2  Die Kandidaten müssen vor der Wahl eine Bewerbung bei der Schulleitung einreichen.

     3.3 Die Kandidaten können mithilfe von Plakaten ihre Ziele den Schülern verdeutlichen und am Wahltag eine Rede halten.

     3.4 Der Wahltag wird von einer Klasse organisiert, welche die Stimmzettel anonym einziehen und auswerten. Dabei muss mindestens ein Lehrer anwesend sein und den Verlauf beaufsichtigen.

     3.5 Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird zum Schülersprecher ernannt, der Kandidat mit der zweithöchsten Anzahl wird Vertreter.

     3.6  Die Schülersprecher vertreten die gesamte Schülerschaft gegenüber den Lehrpersonen und der Schulleitung. Sie sind berechtigt an Konferenzen teilzunehmen, welche sich mit den Schülerinnen und Schülern befassen. Sie organisieren die SMV-Sitzungen und leiten sie.

     3.7 Die Schülersprecher können vor den Neuwahlen ihr Amt aufgeben. Anschließend finden Neuwahlen statt. Wenn sie das Vertrauen gegenüber der Schülerschaft missbrauchen, kann eine Neuwahl erfolgen, wenn die Mehrheit der SMV dies wünscht.

    4. Die Vertrauenslehrer

      4.1 Der Vertrauenslehrer wird wie der Schülersprecher am Wahltag gewählt. Alle Lehrer können Vertrauenslehrer sein, außer der Schulleitung.

     4.2 Die Vertrauenslehrer nehmen an der SMV-Sitzung teil. Sie unterstützen die Schüler- & Klassensprecher und beraten sie. Außerdem stellen sie zusammen mit den Schülersprechern, die Verbindung zwischen der Schülerschaft, der Lehrpersonen und der Schulleitung her.

    5. Die SMV-Sitzung

      5.1 Die Sitzungen finden in der Regel während der Unterrichtszeit statt. Der Termin muss mindestens 2 Tage zuvor bekanntgegeben werden. Die Versammlung muss mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Teilnahme der Mitglieder ist Pflicht. Die SMV-Sitzungen berücksichtigen Prüfungstermine der Klassen bei der Terminfindung.

      5.2 Während der Sitzung wird ein Protokoll geführt. Es wird nur dann etwas durchgeführt, wenn die Mehrheit der Mitglieder damit einverstanden ist. Tauchen Probleme oder Wünsche auf, werden diese zunächst innerhalb der Sitzung diskutiert. Anschliessend werden die Lehrpersonen und die Schulleitung davon in Kenntnis gesetzt.

     

    

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